Privatpraxis für Hypnose & lösungsorientierte Psychotherapie Katja Burkhardt, M.Sc.
Privatpraxis für Hypnose& lösungsorientierte PsychotherapieKatja Burkhardt, M.Sc.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Erwachsene. Das Behandlungshonorar für Psychotherapie und Hypnose wird anhand der GOÄ/GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) privat in Rechnung gestellt. Im Normalfall wird der 2,3- bis 2,8-fache Satz abgerechnet, es gilt meine Honorarübersicht (z.B. Kurzzeittherapie a 50 min. 153,00 Eur, zzgl. 33,52 Eur für Befunderhebung).

 

Regelmäßige Termine:

Für Klienten, die eine wöchentliche Therapie zu einem festen Termin wahrnehmen, biete ich zur Unterstützung einer kontinuierlichen Zusammenarbeit für fixe Termine zwischen 10:00 und 17:00 Uhr, Montag-Donnerstag, einen bevorzugten Tarif von 2,3-fach GOÄ an (nur Kurzzeittherapie 134,06 Eur, zzgl 33,52 Eur für Befunderhebung). Alle flexiblen oder unregelmäßigen Termine, Termine außerhalb dieses Zeitfensters sowie alle weiteren Leistungen werden gemäß meiner Honorarübersicht abgerechnet.

 

Für Coaching und Beratung berechne ich nach zeitlichem Aufwand 150,00 Eur á 50 Min. zzgl. MwSt.

 

Die Kostenerstattung ist abhängig von Ihrem Versicherer und Ihrem Tarif. Bitte klären Sie diese Fragen immer vorab mit Ihrem Kostenträger!

Angehörige der Bundeswehr

Die Kosten für die Behandlung nach GOP mit dem 2,3-fachen Satz zzgl. Zuschlag werden vom Dienstherrn übernommen und auch direkt über den Dienstherrn abgerechnet. Sie benötigen hierfür vom Truppenarzt den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung San/BW/0218.

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Die Bahn-BKK erstattet die Kosten für die Behandlung zum größten Teil, da mit dieser ein sog. Selektiv-Vertrag besteht.

 

Für alle anderen gesetzlichen Krankenversicherungen gilt:

Ich habe keinen sog. Kassensitz. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter zu mir kommen möchten, geht dies als Selbstzahler. Sprechen Sie mich als Selbstzahler bei dringendem Therapiebedarf in finanzieller Notlage gerne an - ich bin bemüht eine gute Lösung zu finden.

 

Zum Thema "Kostenerstattung in der GKV" :

Es gibt generell 2 Möglichkeiten:

 

Option 1:

Einige gesetzliche Krankenkassen (z. B. die TK) bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche die sogenannte Kostenerstattung zu wählen. Dabei erfolgt die Abrechnung nicht über die Gesundheitskarte. Stattdessen erhalten Sie von mir eine Privatrechnung nach GOÄ, die Sie anschließend selbst bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.

Ob und in welchem Umfang dieses Verfahren für Sie sinnvoll ist, klären Sie bitte unbedingt vorab mit Ihrer GKV. Fragen Sie Ihre Krankenkasse insbesondere:

  1. Kann die Kostenerstattung nur für ambulante Psychotherapie gewählt werden?

  2. Darf ich eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung aufsuchen?

  3. Wie viel des Rechnungsbetrags wird erstattet?
    (Sie können Ihrer Kasse dafür gerne meine Honorarübersicht vorlegen.)

Bitte erkundigen Sie sich auch, ob und wie die Wahl der Kostenerstattung wieder rückgängig gemacht werden kann. Die generelle Kostenerstattung in der GKV kann erhebliche Nachteile in anderen medizinischen Bereichen haben.

Wenn Sie sich nach Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse für diesen Weg entscheiden, kommen Sie als Selbstzahler zu mir und erhalten eine Privatrechnung nach GOÄ entsprechend meiner Honorarübersicht.

 

Option 2:

Wenn Sie eine Kostenübernahme gemäß § 13 Absatz 3 SGB V (das "klassische" Kostenerstattungs-Prinzip bei der Pschotherapie) bei Ihrer GKV erwirken wollen, dann können Sie wie folgt vorgehen:

  • Kontaktieren Sie entweder die Terminservicestelle (Tel. 116 117) oder rufen Sie direkt mehrere Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (etwa 10 bis 20) an. Protokollieren Sie genau, welche Auskunft Ihnen gegeben wurde!
  • Nehmen Sie eine Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten wahr (diesen muss die Terminservicstelle Ihnen vermitteln!)
  • Kann dieser keinen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich eine Bescheinigung (das sog. PTV 11-Formular) ausstellen. Diese sollte idealerweise einen Dringlichkeitscode enthalten. Hilfreich ist es auch, wenn dort eine sog. „Richtlinienpsychotherapie“ empfohlen wurde.
  • Finden Sie ab Ausstellungsdatum in den kommenden drei Monaten keinen Therapieplatz und kann auch die Terminservicestelle keinen bereitstellen, können Sie prinzipiell eine Kostenübernahme bei Ihrer GKV erwirken.

Wenn Sie alle o.g. notwendigen Schritte unternommen haben und alle Unterlagen vorliegen haben - vereinbaren Sie gerne ein Vorgespräch bei mir, dann kann ich Sie ggf. bei dem Antrag unterstützen. Das Vorgespräch muss allerdings privat abgerechnet werden, da die GKV erst nach Kostenzusage zahlt. Alternativ stellen Sie den Antrag bei der GKV komplett selbst. Wenn Sie eine schriftliche Zusage Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenübernahme haben, können Sie dort ggf. einen großen Teil meiner Leistungen zur Erstattung einreichen. Bitte beachten Sie, dass mein Honorar auf Grundlage meiner Qualifikation über dem üblichen Kassensatz liegt. In welchem Umfang Ihre Kasse die Kosten übernimmt, ist individuell unterschiedlich und vorab nicht durch mich einschätzbar.

Weitere Informationen zur Kostenerstattung finden Sie bei  hier.

Kontakt

Katja Burkhardt, M.Sc.

Psychologische Psychotherapeutin

 

Friedrichstr. 14
51143 Köln

Fon 02203.9079633

Fax 02203.9079634

 

info@hypnotherapeutin.koeln