Privatpraxis für Hypnose & lösungsorientierte Psychotherapie Katja Burkhardt, M.Sc.
Privatpraxis für Hypnose& lösungsorientierte PsychotherapieKatja Burkhardt, M.Sc.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Erwachsene. Das Behandlungshonorar für Psychotherapie und Hypnose wird anhand der GOÄ/GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) privat in Rechnung gestellt. Im Normalfall wird der 2,3- fache Satz abgerechnet, siehe Honorarübersicht.

 

Für Coaching und Beratung berechne ich nach zeitlichem Aufwand 160,00 Eur á 50 Min. zzgl. MwSt.

 

Die Kostenerstattung ist abhängig von Ihrem Versicherer und Ihrem Tarif. Bitte klären Sie diese Fragen immer vorab mit Ihrem Kostenträger!

Angehörige der Bundeswehr

Die Kosten für die Behandlung nach GOP mit dem 2,3-fachen Satz zzgl. Zuschlag werden vom Dienstherrn übernommen und auch direkt über den Dienstherrn abgerechnet. Sie benötigen hierfür vom Truppenarzt den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung San/BW/0218.

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Die Bahn-BKK erstattet die Kosten für die Behandlung zum größten Teil, da mit dieser ein sog. Selektiv-Vertrag besteht. Buchen Sie gerne einen ersten Termin, dann können wir alles Weitere besprechen. Bitte bringen Sie zum Termin in jedem Fall Ihre Versichertenkarte der Bahn-BKK und unbedingt einen Überweisungschein zur Psychotherapie mit dem Hinweis "dringend notwendig und unaufschiebbar" mit. Nur dann kann das Erstgespräch vollständig mit der Bahn-BKK abgerechnet werden. Fehlt eines der Dokumente, wird der Termin privat liquidiert. 

Für alle anderen gesetzlichen Krankenversicherungen gilt:

Ich habe keinen sog. Kassensitz. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter zu mir kommen möchten, geht dies als Selbstzahler. Sprechen Sie mich als Selbstzahler bei dringendem Therapiebedarf in finanzieller Notlage gerne an - ich bin bemüht eine gute Lösung zu finden.

 

Zum Thema "Kostenerstattung in der GKV" :

Es gibt generell 2 Möglichkeiten:

 

Option 1:

Einige gesetzliche Krankenkassen (z. B. die TK) bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche die sogenannte Kostenerstattung zu wählen. Dabei erfolgt die Abrechnung nicht über die Gesundheitskarte. Stattdessen erhalten Sie von mir eine Privatrechnung nach GOÄ, die Sie anschließend selbst bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.

Ob und in welchem Umfang dieses Verfahren für Sie sinnvoll ist, klären Sie bitte unbedingt vorab mit Ihrer GKV. Fragen Sie Ihre Krankenkasse insbesondere:

  1. Kann die Kostenerstattung nur für ambulante Psychotherapie gewählt werden?

  2. Darf ich eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung aufsuchen?

  3. Wie viel des Rechnungsbetrags wird erstattet?
    (Sie können Ihrer Kasse dafür gerne meine Honorarübersicht vorlegen.)

Bitte erkundigen Sie sich auch, ob und wie die Wahl der Kostenerstattung wieder rückgängig gemacht werden kann. Die generelle Kostenerstattung in der GKV kann erhebliche Nachteile in anderen medizinischen Bereichen haben.

Wenn Sie sich nach Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse für diesen Weg entscheiden, kommen Sie als Selbstzahler zu mir und erhalten eine Privatrechnung nach GOÄ entsprechend meiner Honorarübersicht.

 

Option 2:

Wenn Sie eine Kostenübernahme gemäß § 13 Absatz 3 SGB V (das "klassische" Kostenerstattungs-Prinzip bei der Pschotherapie) bei Ihrer GKV erwirken wollen, dann können Sie wie folgt vorgehen:

  • Kontaktieren Sie entweder die Terminservicestelle (Tel. 116 117) oder rufen Sie direkt mehrere Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (etwa 10 bis 20) an. Protokollieren Sie genau, welche Auskunft Ihnen gegeben wurde!
  • Nehmen Sie eine Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten wahr (diesen muss die Terminservicstelle Ihnen vermitteln!)
  • Kann dieser keinen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich eine Bescheinigung (das sog. PTV 11-Formular) ausstellen. Diese sollte idealerweise einen Dringlichkeitscode enthalten. Hilfreich ist es auch, wenn dort eine sog. „Richtlinienpsychotherapie“ empfohlen wurde.
  • Finden Sie ab Ausstellungsdatum in den kommenden drei Monaten keinen Therapieplatz und kann auch die Terminservicestelle keinen bereitstellen, können Sie prinzipiell eine Kostenübernahme bei Ihrer GKV erwirken.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen der sog. Kostenerstattung in meiner Praxis immer Selbstzahler sind. D.h. Sie müssen gemäß unserer Honorarvereinbarung die Rechnungsbeträge vollständig an mich bezahlen. Rein rechtlich ist die GKV verpflichtet, Ihnen die Kosten vollumfänglich zu erstatten. In welchem Umfang und Tempo Ihre Kasse die Kosten tatsächlich erstattet, ist individuell unterschiedlich und vorab nicht durch mich einschätzbar.

 

Wenn Sie Sich dieses Vorgehen vorstellen können und noch Fragen haben, vereinbaren Sie gerne Online einen Termin für ein kurzes "Info-Gespräch Kostenerstattung"

 

Weitere Informationen zur Kostenerstattung finden Sie  hier.

Kontakt

Katja Burkhardt, M.Sc.

Psychologische Psychotherapeutin

 

Friedrichstr. 14
51143 Köln

Fon 02203.9079633

 

info@hypnotherapeutin.koeln