Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, sowie Soldaten und BG-Klienten können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Ebenso gesetzlich Versicherte der Bahn-BKK, mit der ich eine Behandlungvereinbarung habe.
Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Sitzungen und Behandlung durch Hypnose wird anhand der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) privat in Rechnung gestellt. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Es wird eine Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und mir geschlossen. Im Normalfall wird der 2,8-fache Satz abgerechnet.
Für Coaching und Beratung berechne ich nach zeitlichem Aufwand 150,00 Eur á 50 Min. zzgl. MwSt.
Vereinbarte Termine sind als verbindlich anzusehen. Sollten Sie in Ausnahmefällen einmal verhindert sein, sagen Sie den vereinbarten Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per Email ab, ansonsten wird die vereinbarte Sitzung laut BGB §615 mit 120 EUR in Rechnung gestellt. Wird eine vereinbarte Sitzung überhaupt nicht abgesagt, so ist grundsätzlich das volle Honorar fällig.
Bitte zahlen Sie Rechnungen immer pünktlich. Bei häufigem Zahlungsverzug oder Zahlungsverzug innerhalb der ersten Sitzungen behalte ich mir vor, die Zusammenarbeit zu beenden.
In der Regel übernehmen die private Versicherung und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten bis zum 2,3-fachen Satz. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif jedoch teils deutlich. Erkundigen Sie sich daher bitte in jedem Fall bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Bedingungen.
Die Kosten für die Behandlung nach GOP mit dem 2,3-fachen Satz zzgl. Zuschlag werden vom Dienstherrn übernommen und auch direkt über den Dienstherrn abgerechnet. Sie benötigen hierfür vom Truppenarzt den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung San/BW/0218.
Sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z. B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall), übernehmen Berufsgenossenschaften die Therapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und lassen mir von Ihrer BG eine Kostenübernahmerklärung zusenden.
Ich arbeite in privater Praxis und habe keinen sog. "Kassenensitz". Kann somit nicht direkt über Ihre Chipkarte abrechnen. Nur die Bahn-BKK erstattet die Kosten für die Behandlung zum größten Teil, da mit dieser ein sog. Selektiv-Vertrag besteht.
Für alle anderen gesetzlichen Krankenversicherungen gilt:
Ich verfüge nicht über einen Kassensitz, meine Praxis ist GKV-unabhängig. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter zu mir kommen möchten, geht dies als Selbstzahler.
Zum Thema "Kostenerstattung in der GKV":
In meiner Praxis besteht das Vertragsverhältnis immer direkt zwischen Ihnen als Klient und mir als Therapeutin. Das bedeutet: Ich erbringe die Leistung, Sie begleichen mein Honorar direkt an mich.
Wenn Sie eine schriftliche Zusage Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenübernahme haben, können Sie dort ggf. einen Teil meiner Leistungen zur Erstattung einreichen. Bitte beachten Sie, dass mein Honorar auf Grundlage meiner Qualifikation über dem üblichen Kassensatz liegt. In welchem Umfang Ihre Kasse die Kosten übernimmt, ist individuell unterschiedlich und vorab nicht durch mich einschätzbar.
Ich empfehle Ihnen dringend, meiner Honorarvereinbarung bereits im Vorfeld der Kasse vorzulegen, um mögliche Missverständnisse oder spätere Überraschungen zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Kostenerstattung finden Sie bei hier.