Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, sowie Soldaten und BG-Klienten können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Ebenso gesetzlich Versicherte der Bahn-BKK, mit der ich eine Behandlungvereinbarung habe.
Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Sitzungen und Behandlung durch Hypnose wird anhand der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) privat in Rechnung gestellt. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Es wird eine Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und mir geschlossen. Im Normalfall wird der 2,3-fache Satz abgerechnet.
Die Preise für Coaching und Beratung richten sich nach zeitlichem Aufwand und orientieren sich ebenfalls an den o.g. Sätzen.
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den vereinbarten Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per Email ab, ansonsten wird die vereinbarte Sitzung laut BGB §615 mit 100 EUR in Rechnung gestellt.
Ich biete für Selbstzahler in sozialen Härtefällen einen reduzierten Tarif an, sprechen Sie mich hierzu gerne an.
In der Regel übernehmen die private Versicherung und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten bis zum 2,3-fachen Satz. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif jedoch teils deutlich. Erkundigen Sie sich daher bitte in jedem Fall bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Bedingungen.
Die Kosten für die Behandlung nach GOP mit dem 2,3-fachen Satz werden vom Dienstherrn übernommen und auch direkt über den Dienstherrn abgerechnet. Sie benötigen hierfür vom Truppenarzt den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung San/BW/0218.
Sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z. B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall), übernehmen Berufsgenossenschaften die Therapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und lassen mir von Ihrer BG eine Kostenübernahmerklärung zusenden.
Versicherte der Bahn-BKK können sich mit einer Überweisung Ihres Haus-/Facharztes (mit Hinweis "Behandlung dringend notwendig") an mich wenden. Die Behandlung kann dann direkt mit der Bahn-BKK abgerechnet werden. Ggf. kommt ein Wechsel der Versicherung für Sie in Frage.
Für alle anderen gesetzlichen Krankenversicherungen gilt:
Ich verfüge nicht über einen Kassensitz, meine Praxis ist GVK-unabhängig. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter zu mir kommen möchten, geht dies als Selbstzahler. Wünschen Sie eine Kostenerstattung durch Ihre Versicherung, so ist ein Wechsel zur Bahn-BKK die beste und wahrscheinlich auch schnellste Möglichkeit.
Ansonsten müssen Sie selbst einen entsprechenen Antrag auf außervertragliche Kostenübernahme bei Ihrer GKV stellen und eine Kostenübernahmeerklärung vor Behandlungsbeginn vorlegen. Ich kann Sie bei der Beantragung leider nicht unterstützen und biete auch keine Beratung zur Antragstellung an.
Wenn Sie die Versicherung nicht wechseln wollen, rate ich zu folgendem Vorgehen:
Die Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln von nun an einen Termin für ein Erstgespräch (Sprechstunde) und für die Akuttherapie (Voraussetzung ist der vorherige Besuch der Sprechstunde, sowie eine Empfehlung mit Dringlichkeitscode). Die Wartezeit darf maximal 4 Wochen betragen! Sie können selber direkt Kontakt mit der Terminservicestelle aufnehmen:
KV Nordrhein
https://www.kvno.de/20patienten/17tss/index.html
Sollten Sie in der vermittelten "Psychotherapeutischen Sprechstunde" eine Empfehlung zur psychotherapeutischen Behandlung (Richtlinienpsychotherapie!) bekommen aber keinen Behandlungsplatz innerhalb der maximalen Wartezeit von 12 Wochen, oder die Terminservicestelle tagelang nicht erreichbar sein. können sie sich weiterhin in einer Privatpraxis behandeln und sich die Kosten erstatten lassen. Gesetzesgrundlage ist SGB V, §13, Abs. 3, sogenannte außervertragliche Psychotherapie.
Dazu müssen Sie selber vor Beginn der Behandlung schriftlich einen Antrag auf außervertragliche Kostenerstattung nach SGB V §13.3 bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
Viele Versicherungen lehnen berechtigte Anträge ab, lassen sie sich ggf. rechtlich vertreten.
Weitere Informationen finden Sie bei der BPTK hier.