Privatpraxis für Hypnose & lösungsorientierte Psychotherapie Katja Burkhardt, M.Sc.
Privatpraxis für Hypnose& lösungsorientierte PsychotherapieKatja Burkhardt, M.Sc.

Vergütung in meiner Praxis

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, sowie Soldaten und BG-Klienten können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Ebenso gesetzlich Versicherte der Bahn-BKK, mit der ich eine Behandlungvereinbarung habe.

Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Sitzungen und Behandlung durch Hypnose wird anhand der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) privat in Rechnung gestellt. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Es wird eine Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und mir geschlossen. Im Normalfall wird der 2,8-fache Satz abgerechnet.

 

Für Coaching und Beratung berechne ich nach zeitlichem Aufwand 140,00 Eur á 50 Min. zzgl. MwSt.

 

Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den vereinbarten Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per Email ab, ansonsten wird die vereinbarte Sitzung laut BGB §615 mit 120 EUR in Rechnung gestellt. Wird eine vereinbarte Sitzung überhaupt nicht abgesagt, so ist grundsätzlich das volle Honorar fällig.

Bitte zahlen Sie Rechnungen immer pünktlich. Bei häufigem Zahlungsverzug oder Zahlungsverzug innerhalb der ersten Sitzungen behalte ich mir vor, die Zusammenarbeit zu beenden.

Honorarübersicht
Honorarübersicht-07:2024.pdf
PDF-Dokument [30.4 KB]

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

In der Regel übernehmen die private Versicherung und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten bis zum 2,3-fachen Satz. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif jedoch teils deutlich. Erkundigen Sie sich daher bitte in jedem Fall bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Bedingungen.

 

Angehörige der Bundeswehr

Die Kosten für die Behandlung nach GOP mit dem 2,3-fachen Satz zzgl. Zuschlag werden vom Dienstherrn übernommen und auch direkt über den Dienstherrn abgerechnet. Sie benötigen hierfür vom Truppenarzt den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung San/BW/0218.

 

Berufsgenossenschaften

Sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z. B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall), übernehmen Berufsgenossenschaften die Therapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und lassen mir von Ihrer BG eine Kostenübernahmerklärung zusenden.

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Ich arbeite in privater Praxis und habe keinen sog. "Kassenensitz". Kann somit nicht direkt über Ihre Chipkarte abrechnen. Es besteht ggf. die Möglichkeit, daß die Bahn-BKK einen Teil der Kosten erstattet. Da die Bahn-BKK leider nicht alle Leistungen erstattet, müssen Sie mit ca 35 Eur Selbstbehalt pro SItzung rechnen. Sprechen Sie mich hierzu gerne im Vorfeld an.

 

Für alle anderen gesetzlichen Krankenversicherungen gilt:

Ich verfüge nicht über einen Kassensitz, meine Praxis ist GKV-unabhängig. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter zu mir kommen möchten, geht dies als Selbstzahler.

 

Ansonsten müssen Sie selbst einen entsprechenen Antrag auf außervertragliche Kostenübernahme bei Ihrer GKV selbst stellen.

Informationen zur Kostenerstattung finden Sie bei  hier.

Ich rate von diesem Vorgehen dringend ab, da es aktuell extrem umständlich und nur mit viel Schikane durch die Versicherer überhaupt umsetzbar ist. Die Verfahren dauern aktuell häufig bis zu 6 Monate.

Kontakt/Contact details

Katja Burkhardt, M.Sc.

Psychologische Psychotherapeutin

 

Friedrichstr. 14
51143 Köln

Fon 02203.9079633

Fax 02203.9079634

 

info@hypnotherapeutin.koeln